Preislisten

Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick über alle Leistungen verschaffen die wir bei uns anbieten. 


Wellnessmassage als Gutschein:

Gerne stellen wir ein passendes Geschenk aus unseren Leistungen zusammen –
in Form eines attraktiven Gutscheins für eine Massage, ein Massageabo oder auch eine andere Selbstzahlerleistung.
Kontaktieren Sie uns einfach, die Beschenkten werden es Ihnen danken!


Preisliste für Selbstzahler (ohne Rezept)

Massagen

Massage ca. 20 min
22,00 Euro
Massage ca. 30 min
32,00 Euro
Massage & Infrarotlicht
oder Wärmeplatte
20min= 30,50 Euro 
30min= 40,50 Euro
Massage & Fango (1 Platte)20min= 38,00 Euro 
30min= 48,00 Euro
Aromaölmassage ca. 20 min 25,00 Euro 
ca. 30 min 35,00 Euro
Aromaölmassage & Infrarotlicht / Wärmeplatte20min= 33,50 Euro 
30min= 43,50 Euro

Physiotherapie

Gerätetraining 10er Karte (ohne Aufsicht)45,00 Euro
Krankengymnastik ca. 20 min27,00 Euro
Manuelle Therapie ca. 20 min32,00 Euro
Krankengymnastik (PNF) ca. 30 min 42,50 Euro
Lymphdrainage ca. 30 min32,50 Euro
Lymphdrainage ca. 45 min49,00 Euro
Lymphdrainage ca. 60 min65,00 Euro
Kompressionsbehandlung 21,00 Euro
Traktion im Schlingentisch9,00 Euro
Elektrotherapie11,50 Euro
Ultraschall11,50 Euro
Infrarotlicht / Wärmeplatten8,50 Euro
Heiße Rolle14,00 Euro
Hausbesuch12,10 Euro
Kilometergeld0,35 Euro

Besondere Behandlungen

Fußreflexzonenbehandlung
36,00 Euro
Wirbelsäulenbehandlung nach HOCK
68,00 Euro
Tapen(ohne Material) ca. 10min10,00 Euro
Ganze Rolle Tape10,00 Euro
Schlingentisch – Paket (ca. 20-30 min)
Schlingentisch + Elektrotherapie + Wärmeplatten
29,00 Euro
Elektrotherapie – Paket (ca. 20-30 min)
Ultraschall + Elektrotherapie + Wärmeplatte
31,50 Euro

Infos für Privatversicherte

Allgemeine Informationen

Physiotherapeuten sind in ihrer Preisgestaltung frei. Theoretisch könnten alle Therapeuten den 2,3-fachen VdeK-Satz verlangen, genauso, wie es Ärzte auch tun. Diese Sätze wären von der aktuellen Rechtssprechung gedeckt.
Allerdings hilft es niemandem, die teuerstmögliche Variante zu verlangen, daher halten wir uns an die beihilfefähigen Höchstbeträge des Bundes (Anlage 9 zu §23 Abs.1 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in der Fassung der 7. Verordnung, gültig ab dem 31.07.2018 bzw. 01.01.2019). 
Somit ist klar dass unsere Preise für Physiotherapie dem Beschluss des Bundes folgen, und damit angemessen und ortsüblich sind sowie nicht aus „der Luft gegriffen“. Es kann sein, dass Ihre Krankenkasse einen Teil der Physiotherapie-Kosten nicht erstattet. Dies liegt einzig an dem zwischen Ihnen und Ihrer Kasse vereinbarten Tarif. Viele Tarife decken eine Erstattung deutlich über Beihilfeniveau ab, manche liegen eben darunter.

Meine Kasse zahlt unterhalb des Beihilfeniveaus

Der Vertrag zwischen IHNEN und IHRER Krankenkasse hat grundsätzlich keinen Einfluß auf den Vertrag zwischen IHNEN und UNS.
Gerade wegen der unterschiedlichsten Tariferstattungen können wir keinen Tarifdschungel anbieten. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir unsere Preisgestaltung auch einhalten. 
Nähere Informationen finden Sie unter www.privatpreise.de.