Häufig gestellte Fragen
Für wen ist Physiotherapie gedacht?!
Physiotherapie oder Krankengymnastik betrifft Erwachsene und Kinder jedes Alters mit orthopädischen, neurologischen Indikationen oder Zuständen nach Operationen.
Beispiele sind:
- Probleme mit der Körperhaltung, Körperbewegung und Koordination
- Probleme mit der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung
- postoperative Behandlungen zur Berbesserung und Wiederherstellung der Kraft, Koordination und Funktion
- Schmerzreduktion (z.B. Rückenschmerz, Schulter-Arm-Syndrom, Nackensteife,…)
- Hausbesuche nach Schlaganfall oder (Teil-)-immobilisation
Wie ist der Ablauf der Physiotherapiebehandlung?
Den ersten Termin vereinbaren Sie telefonisch oder persönlich mit uns.
- Beim ersten Termin kommen Sie bitte 15 Minuten früher, um organisatorische Dinge zu klären und damit wir Ihre Fragen beantworten können.
- Nach der Behandlung vereinbaren wir die weiteren Termine mit Ihnen.
- Die Therapie selbst nimmt je nach Heilmittel 20 bis 60 Minuten in Anspruch. Auch wenn die Krankenkassen bei einer klassischen KG (Krankengymnastik) lediglich 15 Minuten erstatten, werden Sie bei uns 20 Minuten eingeplant.
Wie bekomme ich Physiotherapie?
Ihr Haus- oder Facharzt stellt Ihnen bei Bedarf ein Rezept aus. Mit dieser ärztlichen Verordnung wenden Sie sich an unsere Praxis und vereinbaren einen Ersttermin. Bei diesem Termin erfahren Sie alles weitere über den Behandlungsablauf.
Die Behandlungskosten übernimmt grundsätzlich Ihre Krankenkasse. Sie leisten nur den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil, außer Sie sind zuzahlungsbefreit. Dann zahlen Sie auch diese Anzahlung nicht.
Wo/Wie ist die Physiotherapie geregelt?
Wie lange ist ein Rezept gültig?
Sofern Ihr Arzt auf dem Verordnungsvordruck keine Angaben gemacht hat, wann die Behandlung spätestens beginnen soll, muss die Therapie innerhalb einer bestimmten Frist nach Ausstellung der Verordnung starten – in der Physiotherapie sind das 14 Tage nach Ausstellung des Rezepts.
Vermerkt Ihr Arzt im Feld „Behandlungsbeginn spätestens am“ ein abweichendes Datum, so ist dieses maßgebend. Damit kann der Rezeptbeginn auch „nach hinten“ verlegt werden.
Ist das Rezept an ein Quartal gebunden?
Nein, die Heilmittelrichtlinie sieht KEINE Bindung an Quartale vor. Rezepte können immer nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs ausgestellt werden, egal wann, denn dieser ist bindend.
Wie viele Therapieeinheiten stehen mir maximal zu?
Der Heilmittelkatalog sieht bestimmte Regelbehandlungszeiten vor. Diese variieren je nach Indikationsschlüssel zwischen 6 und quasi unendlichen Einheiten, je nach Diagnose. Haben Sie Ihr Ziel (noch) nicht erreicht, kann der Arzt in bestimmten Fällen auch eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen.
Physiotherapie
- WS1: bis zu 6 Einheiten
- WS2 : bis zu 18 Einheiten
- EX1: bis zu 6 Einheiten
- EX2: bis zu 18 Einheiten
- EX3: bis zu 30 Einheiten
- EX3: bis zu 50 Einheiten
Massage
- Die klassische Massage (KMT) ist aktuell auf maximal 10 Einheiten beschränkt. In seltenen Fällen darf der Arzt weitere 10 Einheiten außerhalb des Regelfalls verordnen.
Kann die Behandlung auch unterbrochen werden, wenn ich krank werde oder im Urlaub bin?
Ja, mit Begründung kann die Therapie für 14 Tage unterbrochen werden. Darüberhinaus benötigen Sie für die Weiterbehandlung ein NEUES Rezept.
Mein Arzt sagt, dass er mir keine Therapie mehr verordnen kann, da sein Budget erschöpft ist.
Auch wenn das Praxisbudget erschöpt ist, haben Sie weiterhin Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse und danach mit Ihrem Arzt. Das sogenannte Praxisbudget ist ein Richtwert, keine Obergrenze.
Was passiert, wenn ich einen Termin vergesse?
Wir erheben in diesem Fall eine Ausfallgebühr von 12,-€ pro Termin. Für den ausgefallenen Termin erhalten Sie selbstverständlich einen neuen Ersatztermin.
Ich bin Privatpatient. Was kostet mich die Therapie?